
Die Anpassung der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV 15), wirkt sich stark auf unserer Branche aus. Sie führen zu Mehraufwand und entsprechenden Kosten.
Am 23. August 2017 verabschiedete der Bundesrat die Anpassung der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen, welche auf den 1.1.2018 in Kraft gesetzt wurde.
Nach der Weisung «ESTI Nr. 407» (Eidgenössischer Starkstrominspektorat) sind wir in verpflichtet bei gewissen Arbeiten, welche in den Stromkreis eingreifen, spezielle Vorkehrungen zu treffen.
Wir sehen uns gezwungen diese gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2021 umzusetzen.